In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, was ist der Unterschied zwischen einer General- und einer Spezialvollmacht. In einer Generalvollmacht wird der Vollmachtnehmer bevollmächtigt letztendlich alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die eine Vertretung überhaupt ermöglichen. Entscheidend sind der Inhalt und die Formulierung der Generalvollmacht – ob diese auch eine Vorsorgevollmacht ersetzt, weil hier für gewisse Tätigkeiten des Vollmachtgebers bestimmte Formulierungen […..]
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