Tatort Betreuung – Einstweilige Anordnung

Im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 300 I FamFG kann vorläufig ein Betreuer bestellt werden, wenn beispielsweise für die betroffene Person dringend Entscheidungen im Krankenhaus oder für eine ärztliche Operation getroffen werden muss und niemand da ist, der die Entscheidung treffen kann bzw. keine Vorsorgevollmacht vorgelegt wurde. Wenn der Betreute aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist, seine eigenen Angelegenheiten […..]
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Heilmanipulation

Seit Jahren werden uns immer wieder Fälle mitgeteilt, bei denen ältere Menschen, die freiwillig in Altersheime gegangen sind, auf einmal auf Initiative des Altersheims unter Betreuung gestellt werden sollen. Ein besonders dramatischer Fall ist uns hier aus dem Frankfurter Raum bekannt geworden. Die alte Dame wollte im Prinzip nur ein einzelnes Zimmer in einem Altenheim mieten. Sie hatte aber erhebliche […..]
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