Ein weiterer empörender Fall von Rechtsmissbrauch im Betreuungsrecht wurde uns bekannt. Ein 80-jähriger Betroffener hatte schon vor Jahren eine Generalvollmacht ausgestellt, mit der er seinen Bruder zum Bevollmächtigten bestellt hatte. Bei dem Betroffenen wurde im Sommer 2015 eine beginnende Demenz diagnostiziert. Trotz der Generalvollmacht wurde ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Um den Betroffenen anzuhören, begab sich die zuständige Richterin mit dem […..]
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