In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die krankhafte Verschwendungssucht, auch krankhafte Kaufsucht, zu einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt – also letztendlich zu einer totalen Entmündigung – führen kann.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die krankhafte Verschwendungssucht, auch krankhafte Kaufsucht, zu einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt – also letztendlich zu einer totalen Entmündigung – führen kann.