Immer noch beherrschen viele Bankangestellten die Grundlagen einer Vorsorgevollmacht nicht, obwohl sie oft Vermögensinteressen alter Menschen wahrnehmen. So erklärten, in einem uns bekannten Fall, die Juristen der Münchner Commerzbank eine Vorsorgevollmacht für unwirksam, weil sie nicht notariell beurkundet wurde! Anscheinend wussten die Juristen der Bank nicht, dass für dir Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen ist. Die Klage auf Zahlung des Anwaltshonorars […..]
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