Problematisch könnte der Sachverhalt dann werden, wenn die Vorsorgevollmacht aufgrund einer wirksamen Kündigung oder eines wirksamen Widerrufs zurückgegeben werden muss, aber wenn in der Vorsorgevollmacht noch Regelungen enthalten sind, die mit dem Widerruf der Vorsorgevollmacht nichts zu tun haben, wie beispielsweise eine Patientenverfügung. Dann kann der Vollmachtnehmer verlangen, dass die Vorsorgevollmacht ihm nach Streichung des Inhalts der Vorsorgevollmacht zurückgeben wird. […..]
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