Besondere Zurückhaltung im Rahmen der zeitlichen Festsetzung einer geschlossenen Unterbringung ist vor allem dann geboten, wenn es um die erstmalige Anordnung einer Unterbringung geht. Im Hinblick auf den hohen Rang der Freiheitsrechte einer Person wird von der Rechtsprechung zu Recht eine besonders gewichtige Begründung dafür gefordert. In der Regel beträgt die Höchstfrist, die für eine geschlossene Unterbringung vom Gericht angeordnet […..]
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