Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Ergänzungsbetreuer

Frau P. befindet sich in einer verfahrenen Lage: Ihr langjähriger Betreuer hat durch Verletzung seiner Betreuerpflichten einen finanziellen Schaden verursacht. Frau P. möchte gegenüber dem Betreuer den Ersatz dieses Schadens geltend machen. Der Betreuer weigert sich, den Schaden zu ersetzen. Trotz dieser Vorkommnisse wird der Betreuer durch das Betreuungsgericht nicht entlassen, sondern ist weiterhin alleiniger gesetzlicher Vertreter von Frau P. […..]
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Besuchsverbot

Vielfach werden in Krankenhäusern entweder von den Krankenhäusern selbst oder von Altenheimen oder auch von Betreuern gegenüber Familienangehörigen Besuchsverbote ausgesprochen. Zwar können Besuchsverbote im Einzelfall zur Wahrung des Wohles des Vollmachtgebers/Betreuten (schwere gesundheitliche Gefahr usw.) notwendig sein. Vielfach werden Sie allerdings zur Vorbereitung einer Erbschleicherei getätigt oder weil in den Krankenhäusern oder in den Altenheimen eigenmächtiges Handeln vertuscht werden soll, […..]
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Generalvollmacht- Spezialvollmacht

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, was ist der Unterschied zwischen einer General- und einer Spezialvollmacht. In einer Generalvollmacht wird der Vollmachtnehmer bevollmächtigt letztendlich alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die eine Vertretung überhaupt ermöglichen. Entscheidend sind der Inhalt und die Formulierung der Generalvollmacht – ob diese auch eine Vorsorgevollmacht ersetzt, weil hier für gewisse Tätigkeiten des Vollmachtgebers bestimmte Formulierungen […..]
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Bettgitter

Die Anbringung von Bettgittern für Patienten, um das Herausfallen aus dem Bett zu verhindern, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte genehmigen lassen müssen, §§ 1906 IV, V und II BGB.

Verschwendungssucht

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die krankhafte Verschwendungssucht, auch krankhafte Kaufsucht, zu einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt – also letztendlich zu einer totalen Entmündigung – führen kann.

Alkoholismus

Nach anerkannter Rechtsprechung ist Alkoholismus, wenn nur ein Überkonsum von Alkohol gegeben ist, keine Voraussetzung für eine Betreuungsbestellung. Es liegt dadurch keine psychische Erkrankung vor. Wenn allerdings aufgrund von Alkoholismus ein Zustand eingetreten ist, der Defizite bei der Merkfähigkeit, Affektkontrolle, aggressives Verhalten und paranoiden Anschuldigungen gegenüber Dritten verursacht, kann eine Betreuungsbedürftigkeit vorliegen.

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