Wir werden immer wieder von Journalisten gefragt, ob Betreute interviewt werden dürfen. Hierzu muss erklärt werden, dass ein Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt geschäftsfähig und damit auch interviewfähig ist. Allerdings ist der Unterzeichner der Ansicht, dass ein Betreuter, der unter Einwilligungsvorbehalt steht, auch keine Genehmigung für Interviews vorlegen müssen, solange er noch seinen Willen äußern kann, weil die Geschäftsunfähigkeit seine Willensfähigkeit nicht […..]
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