Immer wieder hören wir von Fällen, bei denen Ärzte vor einer ärztlichen Behandlung nicht die entsprechende ärztliche Aufklärung getätigt haben, weil sie davon ausgingen, dass der Betreute dies ja nicht mehr verstehen können. Aus dem Recht eines jeden Menschens auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf Wahrung seiner Menschenwürde (Art. 2, 1 GG) folgt die Pflicht, medizinische Maßnahmen nur mit […..]
Weiterlesen >