Betreuungsfähig – ärztliche Aufklärung

Immer wieder hören wir von Fällen, bei denen Ärzte vor einer ärztlichen Behandlung nicht die entsprechende ärztliche Aufklärung getätigt haben, weil sie davon ausgingen, dass der Betreute dies ja nicht mehr verstehen können. Aus dem Recht eines jeden Menschens auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf Wahrung seiner Menschenwürde (Art. 2, 1 GG) folgt die Pflicht, medizinische Maßnahmen nur mit […..]
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Arzt – Geheimnisverrat

Der Arzt unterliegt nach § 203 des StGB, dass heißt, dass nicht die Daten, die bekannt wurden, also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder irgendetwas weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft. Es dürfte auch die Weitergabe strafbar sein, wenn er mitteilt, dass er dieser Patient sein Patient ist. Es besteht für den Arzt die Gefahr, dass er eine Gefängnisstrafe […..]
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Pflichtbewusstes Betreuerverhalten scheitert an der Unwilligkeit von Ärzten

Ein Beispielfall von positivem und pflichtbewußtem Betreuerverhalten wurde uns im Rahmen unserer Stiftungsarbeit zugetragen. Der ca. 40jährige Betreute leidet an einer Krankheit, die eine andauernde Einnahme von Medikamenten erforderlich macht. Die Langzeitwirkung des Medikaments, welches der Betroffene seit Jahren einnimmt, ist die Sterilisation. Der Betreuer ist sich dessen bewusst und möchte den Betreuten davor beschützen. Er versuchte deshalb mit den […..]
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Betreuung – Verschwiegenheitsgebots des Arztes

Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass Ärzte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie dürfen weder gegenüber Ehepartnern noch Angehörigen oder dritten Personen sich bezüglich des Krankheitsbildes oder der Krankheit äußern. Sie dürfen sich auch nicht äußern, welche Krankheit der Ehepartner oder der Vater, der gerade bei dem Arzt in Behandlung ist, hat. Die Ärzte unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht wird […..]
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