Pflichtbewusstes Betreuerverhalten scheitert an der Unwilligkeit von Ärzten

Ein Beispielfall von positivem und pflichtbewußtem Betreuerverhalten wurde uns im Rahmen unserer Stiftungsarbeit zugetragen. Der ca. 40jährige Betreute leidet an einer Krankheit, die eine andauernde Einnahme von Medikamenten erforderlich macht. Die Langzeitwirkung des Medikaments, welches der Betroffene seit Jahren einnimmt, ist die Sterilisation. Der Betreuer ist sich dessen bewusst und möchte den Betreuten davor beschützen.

Er versuchte deshalb mit den behandelnden Ärzten (der Betreute ist teilweise stationär untergebracht) Kontakt aufzunehmen. Obwohl er sowohl den behandelnden Arzt als auch den zuständigen Chefarzt mehrmals um ein Gespräch gebeten hatte, wurde er lapidar abgewiesen. Die Ärzte gingen in keinster Weise auf den Vorschlag des Betreuers ein, doch ein anderes Medikament, welches nicht solch erhebliche Nebenwirkungen aufweist, zu verschreiben. Des Weiteren bekam der Betreuer bis heute – obwohl er für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge eingesetzt wurde – keinerlei schriftliche Unterlagen oder Gutachten, um den Fall ggf. von anderen Ärzten begutachten oder beurteilen zu lassen.

Der Betroffene ist zwar als einwilligungsfähig anzusehen und hat dementsprechend dieser Medikation zugestimmt – woran sich der Betreuer dann eigentlich auch zu halten hat. Es handelt sich bei dem psychischen Zustand des Betroffenen aber offenbar um einen „Graubereich“, der Betreuer, der den Betroffenen persönlich gut kennt, ist der Ansicht, dass er nicht wirklich darüber im Bilde ist, was diese Langzeitwirkung bei ihm anrichten kann. Derzeit sind dem Betreuer aber die Hände gebunden.

Es soll noch darauf hingewiesen werden, dass nach dem Gesetz die Möglichkeit einer Sterilisation eines Betreuten an extrem gewichtige Anforderungen und Zustimmungserfordernisse gerichtlicherseits gebunden ist. Allerdings fällt unter die Definition „Sterilisation“ im Betreuungsrecht nur ein operativer Eingriff. Langzeitwirkungen von Medikamenten fallen nicht darunter.

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