Schweigepflicht im deutschen Betreuungsrecht

In einem uns aus der Praxis bekannten Fall hat die Betroffene vor einiger Zeit freiwillig bei Gericht die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers für Finanzen angeregt. Anschließend wurde ein gesetzlicher Betreuer nur für den Aufgabenbereich Finanzen bestellt, jedoch nicht für die Aufenthaltsbestimmung oder die Gesundheitsfürsorge. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der gesetzlicher Betreuer mit sämtlichen Ärzten telefoniert, hat um Diagnosen gebeten, […..]
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