Gutachterqualifikation

Nach anerkannter Rechtsprechung muss der Gutachter für die Begutachtung der Betreuungsbedürftigkeit ein Facharzt für Psychiatrie sein. Vielfach erleben wir in der Praxis allerdings Fälle, bei denen Gutachter – wie erst kürzlich bei einem Fall – ganz andere Fachgebiete haben, die oftmals mit dem zu begutachtenden Gebiet nichts zu tun haben. Das Gericht kann ein derartiges Gutachten nicht einfach der Entscheidung […..]
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Wenn der Betroffene es ablehnt, mit dem zur Begutachtung bestellten Sachverständigen zu kommunizieren

Vorsicht! Auch wenn der Betroffene die Befragung und die körperliche Untersuchung durch einen Arzt, der vom Betreuungsgericht zum Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren bestellt wurde, ablehnt, kann u. U. trotzdem ein Gutachten erstellt werden. Denn der persönliche Eindruck, den der Sachverständige trotz Verweigerung des Betroffenen von diesem bekommt, kann in Zusammenhang mit dem ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Angaben […..]
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Kein Recht zum Betreten der Wohnung durch Gutachter

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es unzulässig, wenn ein Gutachter die Wohnung des Betroffenen ohne seine Genehmigung betritt. Dies gilt auch dann, wenn die Erstellung eines Sachverständigengutachtens durch Gerichtsbeschluss angeordnet wurde. Verweigert der Betroffene die Begutachtung, muss der Gutachter das zunächst dem Gericht mitteilen. Gegebenenfalls kann das Gericht dann die Begutachtung zwangsweise anordnen. Ohne einen gesonderten Beschluss zur […..]
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Strafbarkeit des Gutachters?

Ein krasser Fall wurde aus München bekannt. Ein Amtsgericht hatte einen Arbeitsmediziner (!) zur Begutachtung der Betreuungsnotwendigkeit einer älteren Dame bestellt. Der Bevollmächtigte der älteren Dame teilte dem Arzt vor seinem Besuch mit, dass er hiermit nicht einverstanden ist und dass der Arzt nicht zu erscheinen hat. Am Morgen schlich sich der Arzt mit der Hausmeisterin in die Wohnung der […..]
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Die Vergütung des medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Die Kostenrechnungen von Ärzten, die für ein Betreuungsverfahren Gutachten erstellen, können gerichtlich überprüft werden. Allerdings wird nur in speziell zu überprüfenden Einzelfällen eine Kürzung der Vergütung zugelassen. Das OLG Nürnberg hat hierzu entschieden: 1. Bei der Kürzung der Rechnung eines medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren wegen nicht erforderlichen Zeitaufwands ist Augenmaß zu bewahren und mit Zurückhaltung vorzugehen; die Kürzung bedarf einer […..]
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Abrechnung ärztliches Zeugnis u.U. genauso wie Gutachten

Ärzte können ein ärztliches Zeugnis unter Umständen genauso abrechnen wie ein Gutachten. Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein umfangreiches mediziniesches Gutachten für das Betreuungsverfahren entbehrlich sein kann. So kann beispielsweise bei einer Betreuungsverlängerung oder auch unter bestimmten Umständen bei der erstmaligen Anordnung der Betreuung ein ärztliches Zeugnis bezüglich des gesundheitlichen Zustands des Betroffenen ausreichen. Daraus können sich Probleme hinsichtlich […..]
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Ärztliches Zeugnis statt ärztliches Gutachten

Darf das Gericht anstatt eines ärztlichen Gutachtens auch ein (weniger ausführliches) ärztliches Zeugnis in Auftrag geben? Es kann durch das Gericht durchaus ein ärztliches Zeugnis angefordert und in Auftrag gegeben werden. Es gibt Sachverhalte, in denen „der Einfachheit halber“ von der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens abgesehen werden darf und es ausreicht, wenn für den Betroffenen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. […..]
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