Strafbarkeit des Gutachters?

Ein krasser Fall wurde aus München bekannt.

Ein Amtsgericht hatte einen Arbeitsmediziner (!) zur Begutachtung der Betreuungsnotwendigkeit einer älteren Dame bestellt. Der Bevollmächtigte der älteren Dame teilte dem Arzt vor seinem Besuch mit, dass er hiermit nicht einverstanden ist und dass der Arzt nicht zu erscheinen hat.

Am Morgen schlich sich der Arzt mit der Hausmeisterin in die Wohnung der Dame und untersuchte sie. Unserer Ansicht nach könnte hier ein strafbarer Hausfriedensbruch und eine Körperverletzung vorliegen, da die Untersuchung von der Dame nicht genehmigt wurde.

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