Betreuung – mittelloser Betreuer

Ein Betreuer erhält aus dem Vermögen der Staatskasse jährlich eine Pauschale von 399,00 €. Etwas anderes gilt, wenn das Vermögen des Betreuten höher ist oder vorhanden ist, dann kann er eine angemessene Vergütung beim Gericht für die Betreuung verlangen.

Betreuer gibt kein Geld

Für Herr M. wurde ein gesetzlicher Betreuer für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ bestellt. Dieser hat Herrn M. trotz gesicherter finanzieller Verhältnisse nicht genug finanzielle Mittel für die Lebensführung gewährt. Leider gehören solche Fälle zum Betreuungsalltag. Viele Betreuer legen für die finanzielle Ausstattung der Betroffenen eigene Maßstäbe an, die aber oft weder mit allgemeinen, noch mit den Vorstellungen der Betroffenen übereinstimmen. Ein […..]
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