Vorkaufsrecht für Angehörige und Ehepartner

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich das Betreuungsgesetz zu ändern und ein Vorkaufsrecht für Angehörige und Ehepartner von Betreuten zu schaffen.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass die derzeitige Ausgestaltung des Betreuungsrechts zahlreiche Grundrechte der Betroffenen und ihrer Angehörigen in den verschiedensten Bereichen verletzt und darüber hinaus zu erheblichen Vermögensschäden führt.

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung im Allgemeinen geht für die Betroffenen mit massiven und oftmals unzumutbaren Einschränkungen einher – sowohl was die Entscheidungsbefugnis in Gesundheitsfragen, in Aufenthaltsfragen und vor allem auch in Vermögensangelegenheiten angeht. Je nachdem, für welche und wie viele Aufgabenkreise ein Betreuer eingesetzt wird, bleibt den Betroffenen mehr oder weniger bzw. gar kein Entscheidungsspielraum. Im Rahmen seiner Aufgabenkreise ist der Betreuer der gesetzliche Vertreter des Betroffenen und kann alle Entscheidungen mit Wirkung für den Betroffenen treffen. die Angehörigen oder Ehepartner der Betroffenen werden in die Entscheidungsfindung des Betreuers nicht miteinbezogen. Dies sieht das aktuelle Betreuungsrecht nicht vor.

Ihnen bleicht lediglich die Rolle als „Zaungäste“, die oftmals nur hilflos zusehen können, was beispielsweise mit dem Vermögen der Betroffenen geschieht. Immer wieder werden uns Fälle geschildert von Mauscheleien und Unterwertverkäufen von Immobilien durch Betreuer. In Augsburg beispielsweise erhielt ein Betreuer eine auf mehrere Jahre angesetzte Gefängnisstrafe, weil er die Immobilie billiger an seine Freundin verkaufte.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, diese Missstände endlich in Angriff zu nehmen. Dazu gehört vor allem, ein Vorkaufsrecht für Angehörige und Ehepartner im Betreuungsrecht zu statuieren. Der Verlust des Familienheims oder weiterer Immobilien durch den Verkauf an einen Dritten unter fragwürdigen Bedingungen stellt für Betroffene und Angehörige oftmals nicht nur schwere Vermögensschäden dar, sondern auch persönliche Rechtsverletzungen, die nur schwer zu ertragen sind. Wir kennen viele Fälle, in denen die Angehörigen überhaupt keine Kenntnis davon hatten, dass das Familienheim verkauft und ausgeräumt wurde und dass alle persönlichen Dinge der Familie auf den Müll gelandet sind. Auch für diese Gegenstände sollte den Angehörigen und Ehepartnern ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.

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