Erbschleicherei – Urlaubsreisen

Immer wieder werden uns Erbschleicherfälle bekannt, die dadurch eintreten, dass der Erbschleicher die älteren Menschen auf lange Urlaubsreisen mitnimmt bzw. ganz ins Ausland verbringt, wie der Fall Luxi, der deutschlandweit bekannt wurde, gezeigt hat.

Meist ist es für die Erben schon zu spät, wenn Sie merken, dass der Erbschleicher den potentiellen Erblasser auf eine längere Urlaubsreise mitgenommen hat, um ihn entsprechend zu bearbeiten, dass das Testament geändert wird. Problematisch ist in einem derartigen Fall auch die Vorsorgevollmacht, weil die Frage sodann auftaucht, ob diese in dem fremden Land überhaupt wirksam ist. Vielfach werden hier die Regelungen in der Vorsorgevollmacht, die notwendig sind, übersehen, weil man eine entsprechende rechtliche Beratung einspannen will.

In derartigen fällen empfiehlt sich eine entsprechende Regelung in der Vorsorgevollmacht.

 

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