Heilmanipulation

Seit Jahren werden uns immer wieder Fälle mitgeteilt, bei denen ältere Menschen, die freiwillig in Altersheime gegangen sind, auf einmal auf Initiative des Altersheims unter Betreuung gestellt werden sollen.

Ein besonders dramatischer Fall ist uns hier aus dem Frankfurter Raum bekannt geworden. Die alte Dame wollte im Prinzip nur ein einzelnes Zimmer in einem Altenheim mieten. Sie hatte aber erhebliche Probleme mit der Dienstleistung, die im Altenheim angeboten worden. Sie wurde unzureichend versorgt. Aufgrund Ihrer Beschwerden wurde auf einmal ein Antrag seitens des Heims auf Betreuung gestellt. Urplötzlich wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und die Dame erhielt den Betreuer, der immer für das Heim tätig ist. Auch dies ist typisch für derartige Fälle. Die Heime schaffen es – wie, möchten wir hier nicht darlegen, dass bestimmte Betreuer ausgewählt werden, die letztendlich auch keine Probleme beim Unterzeichnen von Verträgen oder Ähnliches machen. Erst aufgrund der Einschaltung eines Rechtsanwalts, der im Betreuungsrecht erfahren war, gelang es, die Betreuung zu beenden. Bezeichnend war auch, dass die Betreuung deswegen vom Betreuer weiter angeordnet wurde, weil eben der Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Bezeichnend war auch, dass der Betreuer die Ansicht vertrat, dass der alte Mensch keinen Rechtsanwalt mehr einschalten kann, was rechtlich falsch ist, weil die entsprechende Rechtsprechung genau für diese Fälle den alten Menschen das Recht gibt, selbst wenn sie ein Betreuungsfall sind, Rechtsanwälte einzuschalten.

Erst nach einem langem und nervenaufreibenden Betreuungsverfahren wurde sodann der Betreuer ausgewechselt, wobei der Unterzeichner hierzu ausführen muss, dass letztendlich jeder Betreuer ausgewechselt werden muss – dies entspricht der Intention des Gesetzes – wenn der Betreute mit dem Betreuer nicht zusammenarbeiten will. Die entsprechenden Urteile hierzu können bei der Stiftung erfragt werden.

 

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