Freiheitsentzug durch Medikamente betrifft mehrere Grundrechtsbereiche

Der Freiheitsentzug durch Medikamente ist besonders deshalb genau zu prüfen, weil er zwei grundrechtsrelevante Bereiche betrifft. Zum einen geht es hierbei um die Freiheitsrechte eines jeden Betroffenen – wenn er sich aufgrund von Medikamenten nicht mehr frei bewegen kann, steht auch eine Entscheidung zur Aufenthaltsänderung nicht mehr zu seiner Disposition. Zum anderen aber auch um die körperliche Integrität.

Denn die Verabreichung von ruhigstellenden Medikamenten zählt unzweifelhaft zu Beeinträchtigungen, die den Kern der Persönlichkeit betreffen, da sie auf die Veränderung von seelischen Abläufen gerichtet sind. Umso schlimmer, wenn hier keine weitere Prüfung durch Gerichte stattfindet, sondern sich die Betroffenen allein in der Hand der Mitarbeiter der Pflegeheime befinden. Wenn zusätzlich noch keine Angehörigen zur Verfügung stehen, die ein Auge auf die Versorgung der Betroffenen haben, stehen diese völlig alleine da und „dämmern“ nicht selten im Zustand der „Betäubung“ vor sich hin.

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