Vorsorgevollmacht – Widerruf

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der der bevollmächtigten Person gegenüber erklärt wird, bedeutet, dass die Vollmacht ihm gegenüber dadurch unwirksam wird. Entscheidend ist allerdings, dass der Widerruf nicht bewirkt, dass die Vorsorgevollmacht dadurch automatisch komplett unwirksam wird. Die Rechtscheinswirkung bezüglich der Vorsorgevollmacht besteht nämlich solange, bis die Vollmachturkunde entweder zurück gegeben wurde oder für kraftlos erklärt wird ( § 172 Abs. […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht Trennung/ Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung aber auch im Rahmen einer Trennung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Parteien darauf achten, dass Vorsorgevollmachten widerrufen werden. In der Praxis sind immer wieder Fälle bekannt geworden, bei denen ehemalige Ehepartner nach Jahren der Scheidung oder Trennung die Vorsorgevollmacht vorlegten, sobald der ehemalige Ehepartner oder Lebenspartner nicht mehr in der Lage war zu handeln und die […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht – Kraftloserklärung

Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht – Postmortale Vollmacht Widerruf durch Miterben

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
Weiterlesen >

Kontrollbetreuer widerruft grundlos die Vorsorgevollmacht

Der Fall der Martha G. in Dortmund. Frau Martha G. hatte eine leichte Demenz, die allerdings nicht zur Geschäftsunfähigkeit führte. Sie hatte bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht für ihre Tochter anfertigen lassen. Diese Vorsorgevollmacht war inhaltlich leider nicht ausreichend, wie sich später im Rahmen eines Gerichtsverfahrens rausstellte. Der Sohn von Frau Martha G. versuchte, die Vorsorgevollmacht seiner Schwester entziehen zu […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen