Betreuung – mittelloser Betreuer

Ein Betreuer erhält aus dem Vermögen der Staatskasse jährlich eine Pauschale von 399,00 €. Etwas anderes gilt, wenn das Vermögen des Betreuten höher ist oder vorhanden ist, dann kann er eine angemessene Vergütung beim Gericht für die Betreuung verlangen.

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