Betreuung – Persönlichkeitsrechtsverletzung

Immer wieder werden uns Fälle mitgeteilt, bei denen Richter ohne Anmeldung den Betreuten besuchen haben, der Betreuer aufgrund eines Generalschlüssels in der Wohnung des Betreuten ein- und ausgeht und auch fremde Personen die Wohnung betreten. Der Unterzeichner vertritt die Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht nicht im Betreuungsrecht endet. Der Betreuer müsste, soweit dies aufgrund des Gesundheitszustandes des Betreuten noch möglich ist, sich bezüglich eines Besuches anmelden, genauso wie ein Richter oder andere Personen. Das Persönlichkeitsrecht endet eben nicht in dem Augenblick, indem das Betreuungsverfahren beginnt.

 

Themen
Alle Themen anzeigen