Erbschleicher – Besuchsverbot

Wenn ein potentieller Erbe oder Angehöriger bemerkt, dass ein Erbschleicher sich an einen älteren Menschen herangeschlichen hat, dann ist es an sich bereits meist zu spät bzw. sollte sofort ein Expertenrat eingeholt werden und zwar durch einen Experten, der derartige Fälle in der Praxis bearbeitet und auch die Durchsetzung kennt. Man sollte in einem derartigen Fall entweder sofort ein Besuchsverbot durchsetzen mit der entsprechenden Konsequenz der Androhung einer Strafanzeige, falls gegen das Haus- und Besuchsverbot verstoßen wird. Hier empfiehlt sich, den Experten selbst mitzunehmen, der dem Erbschleicher klar macht, dass bei einem nochmaligen Verstoß gegen das Besuchsverbot er sich strafbar macht und eine Strafanzeige erhält. Es besteht auch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Erbschleicher notfalls im Rahmen eines Schnellverfahrens vorzugehen, gemeint ist hier der Weg einer einstweiligen Verfügung. Allerdings sollte auch hier ein Expertenrat hinzugezogen werden, damit man in derartigen Fällen keine taktischen oder rechtlichen Fehler macht.

 

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