Besuchsverbot unter Strafe stellen

Aufgrund der Forschungsergebnisse des Instituts für Seniorenrecht der Kester-Haeusler-Stiftung ist eine erschreckende Zunahme des Einsperrens alter Menschen festgestellt worden. Häufig werden die Besuchsverbote von Angehörigen ausgesprochen, entweder aus Hass gegenüber anderen Familienmitgliedern oder um auf diese Art und Weise an eine Erbschaft zu gelangen.

Besuchsverbote sind der Kester-Haeusler-Stiftung auch von Pflegeheimen bekannt geworden. Angehörige, die sich über die Art und Weise der Pflege beschweren, werden mit Besuchsverboten belegt, um Pflegemissstände zu verschleiern. Aber auch sonstige fremde Personen, denen es gelungen ist, eine Vorsorgevollmacht von dem alten Menschen unterschreiben zu lassen, sind an der Tagesordnung.

Ein typischer Fall stellt der Fall K dar. Die Tochter, die im Ausland lebt, wollte ihre Eltern besuchen und hat urplötzlich ein Besuchsverbot und seit dem keine Chance mehr, Ihre Eltern zu besuchen. Initiiert wurde das Besuchsverbot von einer Nachbarsfamilie, die an das Eigentum der Eltern kommen will und wenn es so weiter läuft, auch kommt.

Besonders auffällig sind in letzter Zeit die zahlreichen Fälle, bei denen die alten Menschen psychisch unter Druck gesetzt werden, Besuchsverbote auszusprechen. Den Tätern gelingt es, durch den psychischen Druck auch ältere Menschen, die in ihrer geistigen Fähigkeit überhaupt nicht beeinträchtigt sind, zu derartigen Besuchsverboten zu überreden. In England oder Amerika wären dies Tatbestände, die unter den Sammelbegriff „abuse of old people“ erfasst werden. In diesen Ländern gibt es den eigenen Straftatbestand des Besuchsverbots. In Deutschland gibt es weder einen entsprechenden Tatbestand im Strafgesetz, noch wird von den meisten Gutachtern die unzulässige psychische Beeinflussung als Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit und Unfähigkeit, Besuchsverbote auszusprechen, übersehen.

Durch die Besuchsverbote werden langjährige Familienbande zerstört. Sie schädigen die alten Menschen genauso wie die Angehörigen, die am Ende des Lebens des alten Menschens nicht einmal erfahren, wo dieser beerdigt wurde.

In Königsbrunn bei Augsburg hatte eine Betreuerin sofort nach Übernahme der Betreuung einer älteren Dame ein Besuchsverbot ausgesprochen. In einmaliger Weise haben sich 27 Nachbarn zusammengefunden, die gegen das Besuchsverbot ankämpften und die Aufhebung erreichten. Die Nachbarn erfuhren beim Besuch der alten Dame, dass sie von einem Besuchsverbot nichts wusste. Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung, die sich seit Jahren mit dem Thema „abuse of old people“ befasst, fordert von der Bundesregierung, die unrechtmäßigen Besuchsverbote unter Strafe zu stellen.

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