Allgemeine Erwartungen an eine funktionierende Betreuung

Oberstes Ziel der Betreuung ist bekanntermaßen die Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung des Betroffenen, soweit dies möglich ist. Wie genau ist dies zu bewerkstelligen, welche Kriterien sollen und müssen beachtet werden? Dies ist eine wichtige Frage, die Betreuer bei der Erstellung des Betreuungsplans und in der praktischen Zusammenarbeit mit den Betreuten zu beantworten haben.

Fachgremien haben sich zu diesem Thema mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit der bisherige Lebenslauf, die Vorlieben und Gewohnheiten – kurz gesagt, die bisherige Biografie des Betroffenen – dafür herangezogen, bzw. entscheidungserheblich sind. Dies nicht nur in Bezug auf finanzielle Fragen, sondern auch in Bezug auf die gesamte frühere Lebensführung des Betreuten im Allgemeinen. Denn es ist eine Tatsache, dass die persönlichen Wert- und Lebensvorstellungen des Betreuers im Betreuungsverfahren eigentlich keine Rolle spielen dürfen, aber oft genug trotzdem das Verhalten des Betreuers gegenüber dem Betreuten bestimmen und somit u. U. zu Grenzüberschreitungen führen. Das Ergebnis verschiedener Forschungsprojekte ist deshalb – kurz zusammengefasst – nicht verwunderlich: Nur wenn die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen durch Betreuer in der täglichen Arbeit erkannt und zielgerichtet soweit wie möglich umgesetzt werden, ist ein Erfolg und der Nutzen der gesamten Betreuungsarbeit garantiert. Unserer Meinung nach – und vor allem auch im Sinne des Gesetzes – ist dies eine Selbstverständlichkeit.

Wenn Betreuer allerdings nur oder überwiegend nach ihren eigenen Wertmaßstäben handeln, führt das nicht nur zu Frustration auf allen beteiligten Seiten, sondern auch im schlimmsten Fall zu hohem Leidensdruck bis hin zu Menschenrechtsverletzungen auf Seiten des Betroffenen. Die Ziele des Betreuungsrechts sind unserer Meinung nach dann am besten zu erreichen, wenn Betreuung insgesamt endlich und großflächig als Dienstleistungangesehen wird, in der die Verwirklichung des größtmöglichen Nutzens für den Betroffenen im Mittelpunkt steht. Dazu gehört auch und vor allem, dass die Ziele, die der Betroffene in seinem Leben (noch) erreichen möchte, ernst genommen und auf realistische Art und Weise in Angriff genommen werden. Die meisten jüngeren Betreuten haben beispielsweise den Wunsch, aus der Betreuung wieder „rauszukommen“ und ihre Angelegenheiten in absehbarer Zukunft wieder selbst zu regeln. Die Dienstleistung Betreuung hat dafür zu sorgen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln alles dafür zu tun, das dieses Ziel erreicht wird. Keinesfalls kann hingenommen werden, dass Betroffene auf das „Abstellgleis“ gestellt und nur noch betreuungsrechtlich „verwaltet“ werden. Betreuer, die die Betroffenen in dieser Weise behandeln, befriedigen damit höchstens ihren eigenen Machtanspruch oder ihre Arbeitsweise nach „Schema F“, jedoch nicht die Anforderungen, die an ihre Bestellung als Betreuer geknüpft sind.

Themen
Alle Themen anzeigen