Wieder einmal stellen wir fest, dass Banken ihre Mitarbeiter meistens nur unzulänglich über Vorsorgevollmachten informieren. So erleben wir den Fall von Herrn D. aus München, der plötzlich dringend eine Person benötigte, die ihn begleitet und nachts und tagsüber bei ihm wohnt, damit nicht irgendein Unfall passiert.
Die immer wieder feststellbare Reaktion der Bankangestellten auf die Vorlage einer Vorsorgevollmacht war:
– Warum ist diese nicht vollständig ausgefüllt? (muss sie nicht sein).
– Wir haben andere Vorsorgevollmachten. (welch dummer Satz)
– Warum sind Sie nicht früher gekommen? (besonders bemerkenswert, da der Vorgang urplötzlich eintrat).
– Wir geben dies an die Rechtsabteilung weiter…
Wir haben den Sachbearbeiter und werden den Vorstand auf das Urteil vom 14.01.2015 hinweisen, wonach Banken, die derartige Vorgänge verzögern, mit Schadensersatzansprüchen rechnen müssen.
Sicherlich ist richtig – nachdem viele auch falsche Vorsorgevollmachten oder erschlichene Vorsorgevollmachten im Umlauf sind, eine Prüfung durch die Bank stattzufinden hat. Allerdings stellen wir fest, dass die meisten Verhaltensweisen der Bankangestellten durch eine völlig Unkenntnis der Rechtsproblematik gekennzeichnet sind.