Wir möchten Sie auf ein Problem hinweisen, auf das Sie sehr selten durch Personen hingewiesen werden, die sie bei Vorsorgevollmachten beraten bzw. das sie aufgrund von ausgedruckten Formularen aus dem Internet oder gekauften Musterformularen nicht kennen können.
Das Problem ist der Kontrollbetreuer:
Nach dem derzeitigen Betreuungsrecht dürfen Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen. Aufgrund der Vorsorgevollmacht glauben Sie, dass Sie im Alter sicher sind, dass die Person, die Sie beauftragt haben, für Sie in Zukunft im Bereich Ihres Vermögens, Ihrer Gesundheitsversorgung und Ihres Aufenthaltsbestimmungsrechts handeln wird.
ABER HIER KANN ETWAS GANZ GEFÄHRLICHES PASSIEREN:
Von dritter Seite, egal ob dies Nachbarn oder missgünstige Angehörige oder sogar der Ehepartner ist, kann der Antrag bei Gericht gestellt werden, das eine Kontrollbetreuung eingerichtet wird. Wir erleben in der Praxis, dass die Kontrollbetreuung sehr oft eingerichtet wird und was noch viel fataler ist, dass derjenige, der den Bevollmächtigten – Ihre Ehefrau, Ihre Kinder oder Ihren Angehörigen – kontrollieren soll, sich durch das Gericht sodann selbst als Betreuer einsetzen lassen kann.
ZU WELCHEN FATALEN FOLGEN KANN DIES FÜHREN?
Wir halten es schon für falsch, dass dies oft die Rechtspfleger zuständig sind, da dies gegen die Dreiteilung der Gewalten verstößt.
Es kann passieren, dass ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird, also eine Person wird von Gericht beauftragt, die Handlungsweisen Ihres Bevollmächtigten zu kontrollieren und dass DIESE PERSON, der KONTROLLBETREUER, DIE VOLLMACHT WIDERRUFT.
Diese Fälle bezüglich des Widerrufs der Vorsorgevollmacht haben wir in unserem Beruf fast täglich, da wir deutschlandweit auf dem Gebiet der rechtswidrigen Handlungsweisen im Betreuungsrecht tätig sind.
Der Kontrollbetreuer muss, um die Kontrolle durchzuführen, Informationen einholen. Es kann passieren, dass der Kontrollbetreuer von irgendeinem missgünstigen Verwandten falsche Informationen bekam oder dass er sich schlichtweg geirrt hat und sie als Bevollmächtigter richtig gehandelt haben.
WAS IST, WENN DER KONTROLLBETREUER IHRE VORSORGEVOLLMACHT WIDERRUFEN HAT?
– obwohl die gesamte Handlungsweise des Kontrollbetreuers rechtswidrig war.
DANN KANN DIE ALTE WIDERRUFENE VORSORGEVOLLMACHT NICHT MEHR IN KRAFTTRETEN, WENN DER VOLLMACHTGEBER NICHT MEHR GESCHÄFTSFÄHIG IST. Es wird also ein Punkt bzw. eine Situation erreicht, die Sie nie in Ihrem Leben haben wollten, nämlich das ein völlig Fremder auf einmal über Ihr Leben entscheidet.
Aus diesem Grund sollten Sie sich ausführlich zu dem Thema Kontrollbetreuung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht informieren lassen. Ein ausgedrucktes Formular, das Sie ausfüllen, hilft Ihnen genauso wenig weiter, wie ein Berater, der das Problem nicht erkannt hat.