Videoaufnahmen

Wir empfehlen dringend Videoaufnahmen anzufertigen, während eine Vorsorgevollmacht besprochen und unterzeichnet wird. Die Videoaufnahmen helfen später, etwaige Zweifel, dass der Vollmachtgeber den Inhalt der Vorsorgevollmacht auch so haben wollte, zu belegen. Sie können auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine ganz klare Beweisführung erlauben.

Wichtig ist am Anfang der Videoaufnahmen, dass hier darauf hingewiesen wird, dass der Vollmachtgeber einverstanden ist und natürlich auch die anwesenden Personen, dass diese Aufzeichnung für spätere Zwecke verwendet wird.

Informationen, wie eine derartige Videoaufnahme stattfinden kann und soll, können Sie unter vorsorgevollmacht-stiftung.de erfahren.

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