Immer wieder taucht bei Vorsorgevollmachten das Problem auf:
Hat der Vollmachtgeber, der meist verstorben ist, überhaupt die Vollmacht in diesem Umfang geben wollen?,
war er damit einverstanden, dass das Familienhaus an jemand Fremden verkauft wird?,
war er mit finanziellen Transaktionen des Vollmachtgebers einverstanden?
usw.
Gerade für diese Fälle ist es immer in der Praxis wichtig, dass ein Video als Beweis vorliegt. Wir würden deswegen empfehlen, bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht – gerade wenn es um Beschränkungen im Innenverhältnis geht – diese auf Video aufzunehmen, damit der Inhalt bei Gericht nachweisen kann.