Bei einer Unternehmervorsorgevollmacht ist es sehr wichtig, zu überlegen, ob man nicht einen Kontrollbevollmächtigten einsetzt, der gewisse Bereiche zumindest im Innenverhältnis mitentscheiden kann. Es ist auch empfehlenswert, mehrere Bevollmächtigte aufzunehmen, beispielsweise für verschiedene Bereiche des Unternehmens z. B. für den Bereich Banken, Steuern, Rechtsberater usw.
Wichtig ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, was geschieht, wenn die Vollmacht von einem widerrufen werden soll. Wer kann die Vollmacht widerrufen? Auch dies kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden. Man sieht an diesen Problemen, dass hier dringende Beratung durch einen Experten notwendig ist.