Auch das Haftungsrisiko muss im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bedacht werden. Insbesondere muss überlegt werden, in welcher Form die Firma weitergeführt werden kann und soll.
Auch die Erteilung einer Vollmacht kann bedeuten, dass der Vollmachtnehmer die Firma in den Ruin führen kann. Vielleicht ist es besser für einen derartigen Fall zwei oder drei Bevollmächtigte zu benennen, die gemeinschaftlich handeln müssen. Man sollte auch sich durch einen Experten beraten lassen, ob es nicht besser ist die Firma in einer Rechtsform umzuwandeln bei der eine Haftungsbeschränkung gegeben ist damit nicht die Fortführung der Firma durch einen Laien, der nicht die Handlungsweise tätigt, die erwartet wird. Dies gilt insbesondere wenn mit einer persönlichen Haftung die Familienmitglieder an der Firma beteiligt sind. Das Risiko wird in der Praxis oft unterschätzt.