Notare – Rechtsberatung

Vielfach wissen die Laien nicht, wenn sie eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar erstellen wollen, dass der Notar die rechtliche Beratung nicht durchführen darf. Der Notar kann zwar gewisse rechtliche Tipps geben. Dies geschieht meistens aufgrund irgendwelcher Vorsorgevollmachten, die er durch die Bundesnotarkammer erstellt bekam oder selbst entworfen hat.

Die tatsächlichen rechtlichen Probleme aufgrund von geführten Prozessen hat der Notar nicht, da der Notar keine Rechtstreitigkeiten führt. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Vorsorgevollmacht lieber bei einem Rechtsanwalt oder einem Experten, der derartige Fälle kennt, erstellen zu lassen bzw. sich dort beraten zu lassen.Die Rechtsberatung unterliegt in Deutschland dem Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz und Rechtsberatungen dürfen nur Rechtsanwälte bzw. zur Rechtsberatung zugelassene Personen machen.

Wir haben vor Kurzem einen ganz krassen Fall erlebt, als eine Gemeinde in einem Vorort von München zum Vortrag einer Vorsorgevollmacht aufgerufen wurde. Gott sei Dank sind zu diesem Vortrag nur 6-10 Personen erschienen. Vortragender war ein Immobilienmakler bzw. ein Kapitalanlagevermittler, der durch diesen Vortrag ältere Menschen an Land ziehen wollte, um seine Geschäfte mit Ihnen abzuschließen. Die Dreistigkeit war so stark, dass er sogar vor Rechtsberatungen bei Rechtsanwälten gewarnt hat, weil dies zu teuer wäre.

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