Honorar

Wir erleben immer wieder, dass Personen, die eine Vorsorgevollmacht benötigen, die Anwaltsgebühren sparen wollen. Wir haben hierfür überhaupt kein Verständnis, nicht nur weil der Unterzeichner Anwalt ist, sondern weil es sich um einen völlig falschen Weg handelt. Die Vorsorgevollmacht ist unserer Ansicht nach wichtiger, als das Testament, welches der Verstorbene sowieso nicht erlebt.

Bei der Vorsorgevollmacht wird entschieden, über die letzten Stunden, Tagen und Wochen eines Lebens. Hier sollte man wirklich nicht sparen, sondern einen Experten aussuchen, der auch derartige Fälle bearbeitet hat. Es bringt nach der Ansicht des Unterzeichners auch nichts, bei einem Notar eine derartige Beratung durchzuführen, da Notare keine Rechtsberatungen durchführen dürfen und sich sogar strafbar machen würden. Notare bearbeiten auch keine aktuellen Vollmachtsproblemfälle, die zu Gericht kommen. Notare können nicht rechtlich beraten, gerade wenn Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer anwesend sind, dürfen sie auch nicht rechtlich beraten. Sie können den Entwurf einer Vorsorgevollmacht anfertigen, aber sie dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Sie kennen aber auch aufgrund der fehlenden Praxiserfahrung die Problemfälle im Betreuungsrecht nicht, da diese auch nicht alle veröffentlicht werden. Aus diesem Grund gibt es sicherlich nur einen Weg, nämlich über einen Experten, der sich auf diesem Gebiet auskennt und dies kann nur ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl an Ihrem Wohnort sein, der auch nachweisen kann, bereits derartige Rechtstreite geführt zu haben oder sich beispielsweise wissenschaftlich mit diesem Thema befasst.

Die Beratung durch Laien ist gefährlich, da sich Laien wegen Rechtsberatungsmissbrauch strafbar machen würden, wenn sie rechtlich beraten. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich durch Rechtsberatungen durch Laien, wenn hier Fehler vorkommen, hat der Laie keine Haftpflichtversicherung bzw. ist die Haftung meistens durch die Haftpflichtversicherung durch einen Anwalt, die bei jedem Anwalt Pflicht ist, meistens für Schadensfälle ausreichend. Bei der Beratung durch einen Laien haben Sie natürlich auch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nur die Durchsetzbarkeit ist meistens mehr als eingeschränkt oder gar nicht möglich. Rechtsanwälte müssen eine gesetzliche Haftpflichtversicherung nachweisen, so dass man das Risiko, dass man derartige Rechtstreitigkeiten nicht erfolgreich bis zum Ende – den Erhalt der Geldsumme – durchführen kann, sehr gering ist.

Es taucht auch immer wieder die Frage auf, ob man eine notarielle Beurkundung haben muss? Eine derartige Frage kann man nur so beantworten, dass man für Grundstücksgeschäfte die notarielle Urkunde benötigt und unter der Vorsorgevollmacht nur die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar, die nur wenige Euro kostet, ausreichend ist.

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