Honorar für Beratung

In einer Vorsorgevollmacht sollte man natürlich auch vereinbaren, was derjenige bekommt, der die Vorsorgevollmacht eines Tages ausführen wird. Der Vollmachtgeber will natürlich nicht mit der Vorsorgevollmacht erreichen, dass eventuell auch gesetzliche Honorare für die einzelnen Tätigkeiten geltend gemacht werden, die das Vermögen erheblich vermindern.

Wird beispielsweise ein Rechtsanwalt eingesetzt, so ist es natürlich klar, dass er bei gewissen Rechtshandlungen das volle Honorar verlangen kann. Es ist empfehlenswert, sich hier auf ein Stundenhonorar zu einigen. Gehen beide Parteien davon aus, dass es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis handelt, dann müsste so etwas auch entsprechend richtig von einem Fachmann formuliert werden.

Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, bei der Frage, wer Vorsorgevollmachten erstellen sollte, dass wir der Ansicht sind, dass in erster Linie Rechtsanwälte in Frage kommen sollten. Dies sagt der Unterzeichner nicht nur aufgrund seines Berufes, sondern auch deswegen, weil im Bereich der Vorsorgevollmacht so viele komplizierte Rechtsprobleme entstehen können, die nur Experten in einer Vorsorgevollmacht bearbeiten können, die derartige Probleme durch Fälle, die sie bei Gericht vertreten haben, kennen. Auch Notare haben diese Kenntnis nur eingeschränkt, da sie Fälle vor Gericht nicht führen dürfen und viele Fälle auch gar nicht veröffentlicht werden. Vielfach dürfen Notare auch deswegen nicht beraten, da oftmals Vorsorgevollmachtgeber und Vorsorgevollmachtnehmer bei der Beratung anwesend sind und hier aufgrund der Interessenkollision überhaupt keine Beratung erfolgen darf.

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