Frau Martina D. hatte ihrem Bruder eine Vorsorgevollmacht gegeben. Sie sollte selbst unter Betreuung gestellt werden. Zu diesem Zweck kam ein Angestellter der Betreuungsbehörde zu ihr und diskutierte mit ihr den Fall.
Sie erklärte gegenüber das die Vorsorgevollmacht nichts nutzt, da diese nicht akzeptiert wird. Unsere Mandantin geriet völlig in Aufregung und hat uns um Hilfe gebeten. Bei diesem Fall konnten wir nochmals folgendes Problem darlegen. Die Betreuungsbehörde hat hier sich erdreistet, eine Stellungnahme abzugeben, die eine juristische Stellungnahme war. Letztendlich handelte es sich um eine Rechtsberatung. Die Rechtsberatung von nicht zu Rechtsberatung befugten Personen ist strafbar. Wir glauben, dass in vielen Fällen die eingesetzten Betreuungsbehörden gerade solche Auskünfte erteilen, obwohl diese hierzu nicht befugt waren. Wir haben die Mandantin auch diesbezüglich aufgeklärt.