Nachlassverfahrensbeteiligung notwendig

Oftmals versäumen die hintergangenen potentiellen Erben sich am Erbscheinserteilungsverfahrens des Erbschleichers zu beteiligen.

Schon allein der Hinweis, dass es sich hier um ein rechtswidrig errichtetes Testament handelt und sich die Erbfolge aus einer gesetzlichen Erbfolge für den Antragsteller geben würde, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts München dies der Tatbestand, der eine Hinzuziehung eines Beteiligten zum Nachlassverfahren möglich macht. Ob ein Erbrecht tatsächlich besteht, ist, dass nach förmlicher Beteiligung am Verfahren abschließend zu klären (Beschluss vom 08.11.2016).

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