Untreuer Betreuer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Berufsbetreuer aus Bochum ist am Donnerstag zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte gestanden, monatelang heimlich Bargeld von Patienten-Konten abgehoben und für private Zwecke verwendet zu haben. Gesamtschaden laut Urteil: mehr als 20.000 Euro.
Kurz vor dem Urteil hatte der 52-Jährige am Bochumer Schöffengericht noch einmal selbst das Wort ergriffen. „Das war schon alles sehr heftig. Ich kann es aber leider nicht mehr rückgängig machen“, entschuldigte sich der Ex-Betreuer. Nach Bekanntwerden seiner illegalen Selbstbedienung von den Konten von drei durch ihn betreuten Pflegefällen – darunter ein sterbenskranker Senior (78) – waren dem 52-Jährigen Ende 2013 sämtliche Betreuungsfälle entzogen worden. Heute arbeitet der Bochumer, der vor seiner Betreuungstätigkeit 25 Jahre lang bei einer Bank gearbeitet hat, nach eigenen Angaben als Lagerist.
Pflegefälle bekamen Ärger mit Gerichtsvollzieher

Zwischen 2012 und 2013 hatte er Einzelbeträge von 50 bis 1.800 Euro von den Konten von drei Klienten abgeräumt, das Bargeld kurz danach auf sein eigenes Konto eingezahlt und damit seinen privaten Lebensunterhalt finanziert. Weil der Berufsbetreuer zuletzt für die betroffenen Klienten (zwei Männer sind inzwischen verstorben) weder Mietzahlungen noch Arztkosten beglich, bekamen einige Pflegefälle damals sogar Ärger mit dem Gerichtsvollzieher.

Fakt ist: Der Ex-Betreuer litt zur Tatzeit an Depressionen und war mit seinen Aufgaben offensichtlich völlig überfordert. Von ihm nicht abgerufene 6.200 Euro seines offiziellen Betreuungslohns dienten später in Teilen zur Schadenwiedergutmachung. Ein Großteil des Schadens ist aber bis heute noch unbeglichen.

Das Schöffengericht honorierte mit der Bewährungschance vor allem das umfassende Geständnis des 52-Jährigen. Auch war der Ex-Betreuer bislang strafrechtlich noch nicht vorbelastet. Das Urteil lautet auf Untreue in 46 einzelnen Fällen.

http://www.muensterlandzeitung.de/staedte/bochum/Klienten-ausgenommen-Untreuer-Betreuer-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt;art932,2949605 am 18.02.2016

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