Mutter bestohlen

Ein 58 Jahre alter Magstadter war von Dezember 2005 bis Oktober 2008 als ehrenamtlicher Betreuer seiner kranken Mutter eingesetzt. Er nutzte die dadurch erlangte Vollmacht über ein Konto seiner Mutter aus und zweigte davon über 16 500 Euro für eigene Zwecke ab. Das Böblinger Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Untreue zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

„Diese Tat ist auf einer sittlich verwerflichen Stufe“, sagte die Vorsitzende Richterin Dr. Hella Quillmann in ihrer Urteilsbegründung. Damit äußerte sie das, was wohl die meisten in dem von einer Schulklasse bevölkerten Sitzungssaal dachten. „Wir kann man nur seine eigene Mutter bestehlen“, sagte eine Schülerin während der Verhandlung leise zu ihrer Nachbarin.

Diese Frage stellte sich tatsächlich. Der 58 Jahre alte Angeklagte Klaus W. (Name von der Redaktion geändert) begründete seine Tat mit seiner Geldnot. Er hatte zwei Firmen, die beide mehr schlecht als recht liefen. Als Subunternehmer war er im Paketdienstgeschäft tätig, zudem übernahm er Aufträge in Deutschland für eine Schweizer Firma. Insbesondere bei dem Schweizer Betrieb stand der Angeklagte in der Kreide.

Von Dezember 2005 bis Oktober 2008 war Klaus W. als ehrenamtlicher Betreuer seiner schwer kranken Mutter tätig. In diesem Zusammenhang hatte er auch die Aufgabe, die finanziellen Angelegenheiten seiner Mutter zu übernehmen. Aus diesem Grund hatte er Vollmacht über die Konten von ihr. Dies nutzte der Angeklagte aus, um in vier Fällen Geld von einem Konto abzuzwacken und damit eigene offene Rechnungen zu begleichen.

Was er nicht beglich, waren hingegen Rechnungen des Pflegeheims, in dem seine Mutter untergebracht ist. Inzwischen sind Kosten in Höhe von über 20 000 Euro noch nicht beglichen. Das Pflegeheim strengte im Oktober des vergangenen Jahres erfolgreich einen Zivilprozess gegen den Angeklagten an. Im Zuge dessen wurde Klaus W. auch von seinem Amt als ehrenamtlicher Betreuer enthoben, der hauptamtliche Betreuer Ludwig P. wurde eingesetzt. Ihm fiel bei Sichtung der gesamten Unterlagen und der Kontoauszüge auf, dass der Angeklagte Geld veruntreut hatte. „Ich habe bemerkt, dass Geld von dem Konto zugunsten des Angeklagten abgehoben wurde“, sagte Ludwig P., der daraufhin die Polizei informierte.

Klaus W. gab seine Taten zu. „Ich wollte unbedingt meine Firmen retten, denn durch sie habe ich ja meinen Lebensunterhalt verdient“, sagte der 58-Jährige. Dies gelang ihm aber auch durch die Veruntreuung der Gelder nicht, beide Firmen bestehen nicht mehr, der Angeklagte ist derzeit arbeitslos.

„Ihre Mutter ist auch nicht gerade auf Rosen gebettet. Dennoch haben sie zu ihrem eigenen Zwecke Geld von ihr verwendet“, sagte die Vorsitzende. Sie verurteilte den Angeklagten wie von der Staatsanwältin gefordert zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährung beträgt zwei Jahre. Klaus W. muss als Bewährungsauflage 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und den Schaden, der seiner Mutter entstanden ist, nach Kräften wieder gutmachen. Dies muss er auch belegen.

http://www.gaeubote.de/mobile/index.php?kat=10&artikel=109304575&red=24
20.11.2009

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