Gerichtsurteil in Frankfurt: Betrügerischer Betreuer muss blechen

Ein Betreuer hat sich eine sechsstellige Erbschaft unter den Nagel gerissen. Vor Gericht erhielt er nun die Quittung für seine Machenschaften.
Weil er die Erbschaft eines Pfleglings von rund 110 000 Euro auf sein eigenes Konto überwies und größtenteils verbrauchte, ist ein Betreuer zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Montag. Die Strafe kassierte er wegen Untreue. Er hatte sich mit insgesamt 60 gerichtlich bestellten Betreuungen völlig übernommen, die finanziellen Angelegenheiten sollen ihm aus den Händen geglitten sein.

Nach einem Selbstmordversuch wurde der Mann selbst einem Betreuer zugeordnet. Das Gericht sprach von einer «psychisch und körperlichen Ausnahmesituation des Angeklagten». Rund 46 000 Euro der veruntreuten Erbschaft hatte der Mann, der über Vermögensvollmachten für die von ihm betreuten Menschen verfügte, an das Opfer zurückgezahlt.

http://m.fnp.de/lokales/frankfurt/Betruegerischer-Betreuer-muss-blechen;art675,1352752 am 13.04.2015

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