Jahrelang soll sich ein Betreuer am Vermögen einer 89-jährigen Frau schadlos gehalten haben. In einer Anklage vor dem Bochumer Schöffengericht am Dienstag war von 110 000 Euro in drei Jahren die Rede. Doch das konnten ihm die Richter nicht nachweisen.
Der 59 Jahre alte Hattinger, der von Hartz IV lebt, kannte die verwitwete Frau aus Witten seit den 1990-er Jahren. Von 2008 bis August 2011, als sie starb, übernahm er ihre Betreuung. Die Seniorin lebte in einem Bochumer Altenheim und hatte ihm Vollmacht über all ihre Konten in Witten erteilt. Nach ihrem Tod stellte eine Erbin, eine Verwandte, fest, dass das Vermögen aufgebraucht war. Sie erstattete Anzeige. Ersten Rechnungen zufolge soll ein Untreue-Schaden von 110 000 Euro aufgelaufen sein.
Doch vor Gericht erwies sich der Vorwurf viel schwächer als anfangs gedacht. Erstens reduzierte sich die Anklagesumme auf 40 000 Euro, weil die Heimkosten abzuziehen waren. Zweitens beteuerte der Angeklagte, dass er sich täglich um die Dame gekümmert und sie alles bezahlt habe. „Ich war fast jeden Tag bei ihr und bin mit ihr rausgefahren, im Rollstuhl.“ Dann sei man öfter essen gegangen oder habe Kaffee getrunken. Geistig sei sie „bis zum Schluss fit“ gewesen. Sie habe ihm auch Fahrgeld für die Anfahrt erstattet und sogar Urlaube („Du hast so viel für mich getan“).
Das Gericht konnte ihm diese Version nicht widerlegen – und stellte das Verfahren „wegen geringer Schuld“ ohne Auflagen ein. Das ist zwar kein Freispruch, aber auch keine Verurteilung.
Erscheinungquelle: http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/hattingen/untreue-verdacht-betreuer-musste-auf-die-anklagebank-id7485197.html?service=mobile am 15.01.2013