Generalvollmacht war ein großer Fehler

Ein Fall wurde uns bekannt, bei dem ein älterer Herr, der über ein großes Vermögen verfügte,
seinen besten Freund zur Übernahme der gesundheitlichen Fragen, der Vermögensfragen und
Fragen des Aufenthalts bevollmächtigte. Leider waren diese Bereiche in der
Generalvollmacht nicht benannt. Es stand nur in der Generalvollmacht, dass der Freund
Generalvollmacht für alle Bereiche des Lebens erhält. Die Generalvollmacht war dringend
notwendig, um eine medizinische Untersuchung, die länger andauern sollte, in einer Klinik
durchführen zu lassen. Der Vollmachterteiler war nicht mehr geschäftsfähig. Die Vollmacht
wurde zurückgewiesen, weil sie als Generalvollmacht nicht ausreichend war. Nochmals ganz
klar: Die Generalvollmacht berechtigt nur zur Vornahme der Rechtsgeschäfte, die
Vermögensangelegenheiten betreffen.

 

Themen
Alle Themen anzeigen