Praxistipp

Ein interessanter Praxistipp hat sich bei dem Unterzeichner im Rahmen seiner Praxisvertretung von Erbschleicheropfern ergeben. Vielfach erleben wir in der Praxis, dass die Erbschleicher den älteren Menschen zum Notar schleppen, damit auch nicht irgendwie transparent wird, dass hier heimlich ein Testament gemacht wurde, bezahlt der Erbschleicher die Notargebühren.

Dies ist für die Praxis ein wichtiger Hinweis, um einen Erbschleicherprozess zu gewinnen.

Erkundigen Sie sich, wer die Notargebühren bezahlt hat, hat die Gebühren der Erbschleicher bezahlt, so spricht vieles für einen Erbschleicherfall.

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