Im Eiltempo versuchte im Münchner Raum ein Erbschleicher bei einer älteren Dame an das Vermögen zu kommen.
Er bestellte nicht nur die ältere Dame zu einem Psychiater, um nachzuweisen, dass sie geschäftsfähig ist. Nachdem am Ort kein Notar vorhanden war, bat er einen Rechtsanwalt, dass ein Notar in die Kanzlei des Anwalts am Ort kommt, um dort die Beurkundung durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass der Notar nicht wusste, warum er zu diesem Ort kommen sollte. Die ältere Dame verstand auch relativ wenig von der Beurkundung, da sie der Person des Erbschleichers vertraute. Es handelte sich um jemanden aus den beratenden Berufen, denen besonders großes Vertrauen entgegengebracht wird.
Sie erhielt weder eine Kopie der beurkundeten Unterlagen, noch eine Kopie des Gutachtens, das über sie angerfertigt wurde. Sie hatte an Ort und Stelle auch Blankounterschriften leisten müssen (?). Erst durch massives Vorgehen gegen den Erbschleicher ist es gelungen, die Unterlagen herauszubekommen.
Man sieht, mit welcher Dreistigkeit manche versuchen, an das Vermögen anderer zu kommen.