Im einem uns bekannten Betreuungsfall wurde für die türkische Staatsangehörige eine deutsche Betreuerin bestellt, die kein türkisch spricht. Somit war jahrelang keine Verständigung zwischen den beiden möglich. Erst mit unserer Hilfe ist es gelungen, dass die deutsche Betreuerin entlassen wird und eine türkisch sprechende Betreuerin für die Betreute eingesetzt wurde. Hieran zeigt sich, dass Betreuungsgerichte häufig überhaupt keine Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse des Betreuten nehmen.
Magdalena Gediga
Rechtsanwältin