Kontrollbetreuer widerruft grundlos die Vorsorgevollmacht

Der Fall der Martha G. in Dortmund. Frau Martha G. hatte eine leichte Demenz, die allerdings nicht zur Geschäftsunfähigkeit führte. Sie hatte bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht für ihre Tochter anfertigen lassen. Diese Vorsorgevollmacht war inhaltlich leider nicht ausreichend, wie sich später im Rahmen eines Gerichtsverfahrens rausstellte.

Der Sohn von Frau Martha G. versuchte, die Vorsorgevollmacht seiner Schwester entziehen zu lassen. Gründe hatte er hierfür nicht. Das Gericht bestellte einen Kontrollbetreuer. Ein Kontrollbetreuer kann für die Überprüfung einer Vorsorgevollmacht eingesetzt werden. Der Kontrollbetreuer war Rechtsanwalt. Das, was wir in diesem Fall erwartet hatten, traf ein. Der Rechtsanwalt widerruft die Vollmacht und empfahl sich selbst als Betreuer. Das Gericht ging den skandalösen Deal ein, den wir immer wieder erleben und bestellte den Rechtsanwalt, der an sich Kontrolleur sein sollte, als Betreuer. Rechtsmittel gegen die Einsetzung waren nicht möglich, da die Vorsorgevollmacht inhaltlich schwere Fehler hatte, die dem Notar nicht bekannt waren. Hier zeigte sich wieder, dass die Notare die Rechtsprechung zum Betreuungsrecht oftmals nicht kennen. Das Betreuungsrecht wird auch während des Studiums nicht unterrichtet. Es gibt gewisse Formulierungen, die in der Vorsorgevollmacht aufgenommen werden müssen, damit nicht jederzeit ein Widerruf durch einen Kontrollbetreuer möglich ist.

 

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