Untervollmacht

Umstritten ist, ob der Bevollmächtigte generell Untervollmachten erteilen kann. Des Weiteren muss man davon ausgehen, dass die Vollmacht höchst persönlich ausgeführt werden soll und eine Untervollmacht nur in engen Grenzen möglich ist.

Sollte dies gewünscht werden, muss im Rahmen einer ausführlichen Beratung geklärt werden, in welchen Bereichen eine Untervollmacht möglich und gewünscht ist.
Beratungen für Vorsorgevollmachten sollten tatsächlich auch durch Personen erfolgen, die die tatsächlichen Probleme aus der Praxis kennen. Durch Laien werden in den Vorsorgevollmachten oft die Klauseln aufgenommen, dass der Bevollmächtigte jederzeit auch Untervollmachten erteilen kann.

Erfahrene Praktiker raten ab, eine generelle Untervollmachtserlaubnis in die Vorsorgevollmacht aufzunehmen, da sich hier auch Haftungsfragen ergeben, wie z. B.:

Wer haftet dafür, wenn der Unterbevollmächtigte Fehler macht?

Auch hier sieht man, wie dringend es notwendig ist, bei der Vorsorgevollmacht Beratungen durch erfahrene Praktiker zu bekommen.

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