Rückgabe der Vorsorgevollmacht

Problematisch könnte der Sachverhalt dann werden, wenn die Vorsorgevollmacht aufgrund einer wirksamen Kündigung oder eines wirksamen Widerrufs zurückgegeben werden muss, aber wenn in der Vorsorgevollmacht noch Regelungen enthalten sind, die mit dem Widerruf der Vorsorgevollmacht nichts zu tun haben, wie beispielsweise eine Patientenverfügung.

Dann kann der Vollmachtnehmer verlangen, dass die Vorsorgevollmacht ihm nach Streichung des Inhalts der Vorsorgevollmacht zurückgeben wird. Wir sehen immer wieder, dass dieses Problem bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht überhaupt nicht erkannt wird und deswegen auch keine Regelung erfolgt, weil kein Experte bei der Vorsorgevollmachtberatung anwesend ist.

Themen
Alle Themen anzeigen