Immobilienveräußerung

Die Immobilienveräußerung im Rahmen der Ausübung der Vorsorgevollmacht ist oftmals ein heftiger Streitpunkt.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bevollmächtigte eigenmächtig die Immobilie an irgendjemanden Dritten verkauft und die Angehörigen das Elternhaus selbst erwerben wollten. Hier kann man im Innenverhältnis eine Regelung treffen, dass ein Vorkaufsrecht für die Angehörigen vereinbart wird oder man könnte auch eine Anbietungspflicht vereinbaren, dass bei Verletzung der Pflicht sogar der Bevollmächtigte Schadensersatz leisten muss. Da die Regelung sehr kompliziert ist, sollte diese mit einem Fachmann abgesprochen werden. Gegebenenfalls ist eine derartige Reglung natürlich auch interessant, damit die Immobilie nicht unter Wert an irgendjemanden Dritten veräußert wird.

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