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BETREUUNGSFÄLLE

Die Homepage Betreuungsfälle soll die Öffentlichkeit anhand der authentischen Praxisfälle und Filme mit den direkt Betroffenen über die Schwierigkeiten des Betreuungsrechts informieren. Anhand der Fälle, die auf dieser Seite und in den Filmen geschildert werden, aber auch anhand der Probleme, die wissenschaftlich aufgearbeitet worden sind, soll der Bundesbürger ein Informationsportal erhalten.

Viele Rechtsprobleme sollen in dem Portal „Betreuungsfälle“ angesprochen werden.

Schon der Begriff Betreuung ist falsch, weil hier etwas den Bundesbürgern vorgegaukelt wird, das nicht dem Begriffsinhalt entspricht. Die Betreuung setzt nicht ein Betreuungsverhältnis zu dem Betreuten voraus, sondern die Betreuung bedeutet, dass der Betreuer rechtlicher Vertreter ist.

Er ist nicht verpflichtet, zu gewissen Zeitpunkten Besuche bei Betreuten durchzuführen. Der Betreuer ist letztendlich nur rechtlicher Vertreter für den Abschluss von Verträgen. Die vielfach geäußerten Beschwerden, dass der Betreuer sich um den Betreuten nicht kümmert oder in Notfällen auch nicht zu erreichen ist, ist eine typische Problematik im Betreuungsrecht, da auch sehr oft immer die falschen Personen als Betreuer ausgesucht werden.

Selbstverständlich gibt es in Deutschland hervorragende Betreuer. Es gibt Betreuer, die den Betreuten und den Betreuungsfall sehr ernst nehmen.

Es gibt aber auch viele Betreuungsfälle, die eben beweisen, dass das Gesetz als solches nicht die Zielsetzung erreicht hat, um Schutz und Sicherheit im Alter zu haben.

Es fehlt bereits an der entsprechenden Ausbildung für Betreuer. Es kann in Deutschland praktisch jeder Betreuer werden.

Es fehlt auch an der Aufklärung über das Betreuungsrecht der Bevölkerung. Die meisten Bundesbürger wissen gar nicht, dass sie im Notfall weder automatisch von den Ehegatten, noch von den Angehörigen vertreten werden. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Stellvertretung durch Ehepartner oder Angehörige. Diese gibt es in Österreich und anderen Ländern, aber nicht in Deutschland. In Deutschland vertritt der Ehepartner oder ein Angehöriger sie in einem Notfall – einem Unfall, einer Demenz oder im Falle, dass wegen einer Operation eine dringende Entscheidung notwendig ist – nicht.

Der Arzt macht sich sogar strafbar, wenn er mit den Angehörigen oder dem Ehepartner spricht, ohne dass dieser das Amt des Betreuers vom Gericht zugeteilt bekommen haben oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Äußerst schlecht ist auch die Kontrolle der Betreuungsfälle in Deutschland.  Die Betreuer haben auch oftmals viel zu viele Fälle. Es sind Fälle bekannt, in denen Betreuer über 100 Fälle haben. Es gibt es kaum Transparenz oder Übersicht, wie viele Fälle ein Betreuer hat. Wir  kritisieren, dass das Verhältnis zwischen Betreuungsrecht und Familie nicht berücksichtigt wird. Weder der Ehepartner noch die Angehörigen haben ein automatisches Akteneinsichtsrecht. Es sind viele Fälle in der Praxis bekannt geworden, bei denen der Ehepartner oder die Angehörigen erst Monate später erfuhren, dass der Ehepartner, der Angehörige unter Betreuung gestellt wurde, auch die Problematik, dass Angehörige immer glauben, dass Sie zu 100 % Betreuer werden. Es gibt viele Fälle, bei denen Ehepartner oder Angehörige nicht Betreuer wurden. Dies kann einmal durch einen Streit innerhalb der Familie begründet sein. Dies kann auch in einer Interessenskollision begründet sein. Im Übrigen ist auch die Tatsache, dass ein Angehöriger oder Ehepartner Betreuer ist, auch für diesen sehr belastend, weil er der Kontrolle des Gerichts unterliegt.

Der Angehörige muss zum Beispiel auch, wenn er Betreuer ist, seinen eigenen Ehepartner, Vater oder sonstigen Angehörigen beim Finanzamt anzeigen, wenn er feststellt, dass steuerlich Unkorrektheiten vorliegen. Der Ehepartner oder Angehörige als Betreuer erhält hier Pflichten, die er oft im Leben gar nicht haben wollte. Es ist auch nicht verständlich, warum eine Ehe, die jahrelang gut und harmonisch verlief oder ein sehr gutes Verhältnis innerhalb der Abkömmlinge auf einmal durch eine Betreuungsentscheidung zerstört wird, insbesondere wenn ein Fremder Betreuer wird.

Angehörige dürfen auf einmal ihre Eltern nicht mehr sehen oder Ehepartner dürfen ihre eigene Frau oder ihren eigenen Mann nicht mehr sehen, da oft Heime versuchen, über einen fremden Betreuer, der eingesetzt worden ist, ein Besuchsverbot zu erwirken oder eben auch eigene Angehörige versuchen, ihre eigene Position dadurch stark zu stellen, dass sie den anderen Angehörigen nicht Besuche erlauben.

Das Forum soll auch anhand von Fällen die Möglichkeit des Auswechselns von Betreuern darlegen. Die Betreuten werden anhand der Fälle sehen, dass die Möglichkeit, einen Betreuer auszuwechseln doch möglich ist, wenn die entsprechenden Fakten vorliegen. Der Betreute soll sich nach Möglichkeit in seinen Menschenrechten von einem Betreuer nicht einschränken lassen. Der Weg einen Betreuer bei entsprechender Faktenlage loszuwerden, ist unserer Ansicht nach bei Gericht relativ gut durchsetzbar.

Das Betreuungsrecht wird oftmals als Instrument zur Schikane der restlichen Familie oder anderen Personen durch eigene Familienangehörige angesehen. Oftmals erleben wir in der Praxis auch, dass Betreuer ihre Macht, die sie glauben, durch die gesetzliche Macht als Betreuer erhalten zu haben, missbrauchen. Wir sind gerne bereit, weitere Fälle zu veröffentlichen, wenn Sie uns diese zusenden.