Sexueller Missbrauch von Senioren

Das Landgericht Magdeburg hatte im Jahre 2016 einen Fall gegen einen Altenpfleger zu verhandeln, der sich an älteren Menschen sexuell vergangen haben soll.
Das Problem von derartigen Tage ist, dass diese erstens meistens nicht bekannt werden und zweitens, dass sie auch schwer nachweisbar sind.

SEXUELLER MISSBRAUCH – BEGRIFFSBESTIMMUNG

Jegliche Art von rechtswidrigen Angriffen auf alte Leute, sei es von außen oder innerhalb des Hauses kann als Missbrauchsfall angesehen werden. Dies gilt innerhalb des Hauses für unerwünschte körperliche Misshandlungen sowie körperliche Missachtung (wie Nichtgabe von Essen), lautes Anschreien, das Absperren von Räumen, die Nichtbeachtung von Dritten oder eigenen Personen in der Familie, die absichtliche Falsch- oder Nichtgabe von Medikamenten oder einer zugeringen Menge von Medikamenten.

Der Missbrauch betrifft auch finanzielle Situationen innerhalb der Familie, wie die Vorlage von falschen Rechnungen über Einkaufen, rechtswidrige Abhebungen von Konten oder die Erbschleicherei.

Der Personenkreis von außen ist unübersehbar groß. Als Personenkreis innerhalb der Familie kommen Pflegepersonen bis Nachbarn, Ehepartner oder Verwandte in Frage. Von den körperlichen Misshandlungen fallen meistens Blutergüsse oder Verletzungshandlungen auf. Die seelischen Misshandlungen sind leider nur oft in Form ängstlichen Verhalten von alten Menschen oder sonstigen Fehlverhalten von alten Menschen erkennbar. Dies kann manchmal nur ein Spezialist feststellen kann. Auch Vernachlässigungen sind natürlich Misshandlungen. Diese zeigen sich bei Nahrungsentzug durch Gewichtsabnahme und bei ganz schlimmen Formen, des Dekubitus aus, der dann entsteht, wenn der ältere Mensch nicht ordentlich im Bett gepflegt oder betreut wird, so dass es zu Wundliegestellen kommt.

Zusammengefasst kann man darauf hinweisen, dass eine gewisse Verschlossenheit, eine gewisse Ängstlichkeit (die sich bei dem älteren Menschen ausdrückt), oftmals ein Hinweis ist, dass bei der Betreuung im Haus etwas nicht stimmt. Diese Merkmale gelten natürlich auch für die Betreuung älterer Menschen in jeder Art von außerhäusigen Unterkünften.

Aus den Vereinigten Staaten sind sehr viele Fälle durch den Generalstaatsanwalt von San Diego bekannt geworden, die sich dadurch aufklären ließen, dass heimlich irgendwelche Kameras aufgebaut wurden, was heutzutage technisch ohne Probleme möglich ist. Durch diese Kameras, die in Uhren, Rauchmeldern oder letztendlich überall versteckt gehalten werden können, können abuse-Fälle (=Seniorenmisshandlungen) aufgedeckt werden.

Auch eine ständige Kontrolle der Familienangehörigen, die gepflegt werden müssen, ist dringend erforderlich. Die katastrophale Hilflosigkeit, in die viele ältere Menschen geraten, ist für viele der Anreiz, derartige Straftaten zu begehen, da die Aufklärungsmöglichkeiten sehr gering sind. Oftmals treten die Misshandlungen auch dadurch auf, dass der ältere Menschen heute viel länger ein Pflegefall sein kann und die Belastung innerhalb der Familie so gravierend groß ist, dass es letztendlich dadurch zu Kurzmisshandlungen kommt, die der Sohn, die Tochter, der Bruder oder Ehepartner früher niemals gemacht hätten. Auch hier ist ein dringendes Eingreifen und Hilfe für den älteren Menschen notwendig.

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